Sperrfristen Kündigung ?
Guten Tag,
Unser Mitarbeiter ist seit 40 Tagen krank, befindet sich im 1. Dienstjahr (Eintritt 01.07.2024) die Sperrfrist beträgt 30 Tage somit kann ich ihm ja jetzt kündigen auf ende März. sobald die Kündigung ausgesprochen ist entsteht da aber nicht nochmal eine Sperrfrist, da die Maximale 30 Tage bereits aufgebraucht sind?
1 Antwort
Die Sperrfrist beginnt mit der Arbeitsverhinderung an zu laufen und endet bei Krankheit im 1. Dienstjahr nach 30 Tagen (Art. 336c Abs. 1 lit. b ...