23. Januar 2019

Stammdatenblatt: Partnerdaten nur notwendig, wenn Quellensteuerpflichtig = Ausweis B, G, L, F/N?

Hallo zusammen

In unserem Personalstammdatenblatt, welches wir für die Anstellung an unsere neuen Mitarbeitenden zum Ausfüllen zusenden, haben wir hinterlegt, dass eventuelle Partnerdaten nur auszufüllen sind, wenn die anzustellende Person den Aufenthaltsausweis B, G, L oder F/N hat (= Person ist Quellensteuerpflichtig)

ist das so korrekt?

1 Antwort

Es stellt sich hier die Frage was man denn alles haben muss und ob das auch zulässig ist.

Ich gebe zu bedenken, dass auch viele Pensionskassen die Partnerdaten zwingend wollen. (Rückstellungen Witwenrent...

Peter Z.
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