13. Juni 2024

Tägliche Arbeitszeit im Sommer anpassen?

Hallo liebe Community,

Bei uns ist die Frage aufgekommen, ob man in den heissen Sommermonaten die Arbeitszeit auf 05.00 Uhr bis 14.00 Uhr anbieten darf.

Ist das allenfalls bewilligungspflichtig, auch wenn die Mitarbeitenden damit einverstanden sind? Könnte auch nur ein Teil der Belegschaft diese Arbeitszeit arbeiten und die anderen regulär? zB. Produktion vs. Büro?

Herzlichen Dank für eure Tipps!

2 Antworten

“Die Arbeit von 6 Uhr bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit, die Arbeit von 20 Uhr bis 23 Uhr ist Abendarbeit. Tages- und Abendarbeit sind bewilligungsfrei. Abendarbeit kann vom Arbeitgeber nach Anhörung der Arbeitnehmervertretung im Betrieb oder, wo eine solche nicht besteht, der betroffenen Arbeitnehmer eingef...

Ronald B.
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Hmmm....

Wenn ihr Gleitzeit habt, so wäre das schon gelöst. Jeder kann in Absprache mit dem Chef/der Chefin arbeiten kommen. Siehe Rolands Hinweis betreffend interner Zustimmung.

Habt ihr aber Blockzeiten, so wären diese wohl vertraglich geregelt und eine Anpassung würde eine Änderungskündigung nötig machen. Bis die Fristen vorbei ...

Peter Z.
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