Trotz 100%-iger Arbeitsunfähigkeit (krank) bei zweitem Arbeitgeber tätig?
Eine angestellte Person ist zu 100% arbeitsunfähig, ein entsprechendes Arztzeugnis liegt vor. Wie verhält es sich, wenn die betroffene Person bei einem weiteren Arbeitgeber trotzdem arbeitet? (Grundsätzlich war bekannt, dass es den zweiten Arbeitgeber gibt). Vom behandelnden Arzt haben wir jetzt nachträglich ein weiteres Schreiben erhalten, dass präzisiert, dass die Krankschreibung sich auf die spezifische Tätigkeit in unserer Firma bezieht. (Beide Tätigkeiten sind ähnlich, wenn auch nicht gleich).
Wie schätzt ihr diese Situation ein? Wir werden natürlich das Gespräch mit der Person suchen, möchten aber einschätzen können, wie es sich rechtlich verhält. Vielen Dank für euren Input dazu!
3 Antworten
Leider wieder mal ein Fall von unpräzisem Arztzeugnis. Es sollte auf die 60% bei euch ausgestellt sein und als arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit bezeichnet sein. Liegt ein 100% AZ vor, so wäre die Arbeit auch beim anderen AG einzustellen, resp. wenn die Person arbeitet, hebelt sie das AZ aus. Dan...
Liegt hier eine Arbeitsplatz-bezoge Arbeitsunfähigkeit vor? Können Sie uns weitere Informationen zu Arbeitsplatz & die “spezifische Tätigkei...
Es ist erlaubt, mehr als einen Arbeitgeber gleichzeitig zu haben; allerdings sind die Vorschriften betreffend Gesundheitsschutz (Höchstarbeitszeiten etc.) gemäss Arbeitsgesetz, falls anwendbar, einzuhalten. Hier wurde ein zweiter Arbeitgeber offenbar toleriert.
Wenn man einem Arztzeugnis misstraut und objektive Gründe dafür bestehen, kann man einen Vertrauensarzt einschalten.
Bei einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsverhinderung kann es allerdings durchaus sein, dass der Arbeitnehmer an einer ander...