Vertragsänderung falsch ausgestellt
Fälschlicherweise wurde bei einer Vertragsänderung (einzige Änderung waren die Spesen) einen falschen Lohn erfasst. Nun kommt der Mitarbeiter und fragt, weshalb er nicht den höheren Lohn erhalten hat. Bei uns erhält man nur 2x jährlich eine Lohnerhöhung und dabei handelte es sich um einen klaren Fehler. Kann er auf den neuen Lohn bestehen?
1 Antwort
Wer unterschreibt, gebunden bleibt.
Nur wenn der Irrtum wesentlich ist, ist der Vertrag unverbindlich (Art. 23 OR). Wesentlich ist der Irrtum, wenn die irrende Partei (hier der Arbeitgeber) den Vertrag mit dem falsch erklärten Inhalt (hier der zu hohe Lohn) aus seiner subjektiven Sicht nicht abgeschlossen hätte und wenn die Abweichung zwischen der Erklärung (hier der falsche Lohn) und dem wirklichen Willen des Irrenden (hier der richtige Lohn) aus objektiver Sicht tatsächlich von Bedeutung ist (“erheblich grösserem Umfang” Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 OR).
Hat man also bspw. aus CHF 6000 Monatslohn CHF 60000 Monatslohn ...