01. Februar 2018
Was gilt bzgl. der Verwaltung und Ersichtlichkeit von betrieblichen Verzeichnissen u.a. Unterlagen?
1 Antwort
Der Arbeitgeber hat die Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug dieses Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen...