01. Februar 2018

Was gilt bzgl. der Verwaltung und Ersichtlichkeit von betrieblichen Verzeichnissen u.a. Unterlagen?

1 Antwort

Der Arbeitgeber hat die Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug dieses Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen...
Alexandra M.
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