Weiterbildungsvereinbarung - Rückzahlungspflicht bei einvernehmlicher Vertragsauflösung?
In unserer Unternehmung lautet die Verpflichtung in der Weiterbildungsvereinbarung folgendermassen:
“Bei Austritt im 1. Jahr nach Abschluss 100% Rückzahlung; Bei Austritt im 2. Jahr 75% Rückzahlung; usw.”
Meine Frage dazu: Wenn der Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, ist dann davon auszugehen, dass keine Rückzahlung eingefordert werden kann? Ich denke, dass die Formulierung dafür zu wenig eindeutig ist und wir als AG darum keine rechtliche Grundlage haben.
2 Antworten
Wozu beteiligt sich ein Arbeitgeber freiwillig an den Weiterbildungskosten eines Arbeitnehmers? Weil der Arbeitgeber die Erwartung/Hoffnung hat, dass ihm die neu erworbenen Kompetenzen seines Arbeitnehmers etwas nutzen werden.
Eine Rückerstattung wird vereinbart, weil der Arbeitgeber nicht genügend profitieren kann, wenn der Arbeitnehmer während oder kurz nach seiner Weiterbildung die Unternehmung verlässt.
Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, signalisiert er damit, dass er auf dessen neu erworbene Kompetenzen verzichtet - und verzichtet somit auch auf die Rückzahlung. Ana...
Was Roland richtigerweise angemerkt hat. Evtl. da gegenseitige aufgehoben, die Kosten auch 50/50 teilen. Ist Verhandlungssache und wird besser vorher geregelt.
Selber frage ich mich, weshalb ihr dann 4 Jahre Dauer ...