Welche Abzüge bei geringfügigem Lohn?
Einer unserer Mitarbeiter hat nur wenige Stunden für uns gearbeitet (<8h pro Woche) mit einem Bruttolohn unter 1500 Franken.
Da der Lohn geringfügig ist, müssen wir keine AHV Beiträge abziehen. Wie steht es um UVG und KTG?
In unserer Police basiert der KTG Beitrag auf der AHV-Lohnsumme, die obligatorische UVG basiert auf der UVG-Lohnsumme und UVGZ basiert ca. zu einem Drittel auf der AHV-Lohnsumme und zu zwei Dritteln auf der UVG-Lohnsumme.
Ich folgere daraus, das wir keine NBU (<8h pro Woche) und KTG Beiträge (keine AHV Beiträge) abziehen müssen, BU Beiträge hingegen schon. Ist das soweit korrekt?
Wie steht es um die UVGZ Beiträge? Müssen wir diese "teilweise" (also die ca. zwei Drittel die auf dem UVG Lohn basieren) abziehen?
1 Antwort
Bei der AHV Abzügen ist es klar, diese sind unter 2300.- nicht vorzunehmen. Der NBU Abzug entfällt meines Erachtens auch, weil die 8h/Wo nicht erreicht sind. Die UVGZ Beiträge entfallen vermutlich auch, aber da müsste die...