19. März 2025

Wer muss Arbeitsausfall zahlen?

Einige Mitarbeitende werden durch die Einführung eines neuen Betriebssystems einen Tag nicht arbeiten können. Arbeit wäre da aber durch die Einführung des Systems kann keine oder anderweitige Tätigkeiten ausgeführt werden. Muss der Mitarbeitende 1 Tag Ferien oder seine Überstunden hierfür geben oder geht dies zulasten der Firma. Was ist rechtlich richtig?

2 Antworten

Man nennt diese Annahmeverzug wenn der AG keine Arbeitsleistungen abrufen kann. Der AN hat somit den Lohn ...

Peter Z.
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Der Annahmeverzug des Arbeitgebers (Art. 324 OR) greift allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer explizit kundgetan hat, dass er arbeiten will, also seine Arbeitsleistung unmissverständlich angeboten hat.

Bezüglich Überstunden ist es etwas komplizierter: Gemäss Art. 321c Abs. 2 OR können die Überstunden innert einer angemessenen Zeitspanne durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden. Ein solcher Ausgleich setzt allerdings das Einverst...

Ronald B.
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