09. Mai 2019

Wie detailliert muss eine schriftliche Begründung der Kündigung durch den AG ausfallen?

Infolge einer gruppenweiten Reorganisation aus Kostengründen wurden auch am CH Standort Kündigungen ausgesprochen. In den Kündigungsschreiben wurde folgender Satz integriert: "Die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, sind Ihnen mündlich erläutert worden." Nun fordert ein gekündigter MA in einem Brief eine schriftliche Begründung der Kündigung beim AG ein sowie ein Arbeitszeugnis innert 2 Wochen, nachdem er 1 Tag nach dem KDG-Gespräch ein Arztzeugnis eingereicht hat.
a) Reicht es aus in diesem Begründungs-Schreiben die gruppenweite Reorganisation und die damit verbundenen Massnahme der Kündigung zur Kosteneinsparung bzw. Steigerung der Effizienz zu nennen, was auch so im KDG-Gespräch dem MA mitgeteilt wurde? Oder muss konkreter erklärt werden warum gerade dieser Person gekündigt wurde und der MA einer der Betroffenen der Reorg ist?

b) Davon ausgehend, dass im angeforderten Zwischenzeugnis die Krankschreibung keinen Einfluss auf die MA-Beurteilung haben kann nun die Anschluss-Frage: Inwiefern darf/kann die Krankschreibung direkt nach der KDG einen Einfluss auf das Schlusszeugnis bzw. die Verhaltens- & Leistungsbeurteilung des MA bei 6 Dienstjahren haben?

Vielen Dank im Voraus für euer Experten Feedback

1 Antwort

Guten Tag

a) Die von Ihnen vorgeschlagene Begründung der Kündigung ist völlig ausreichend. Ich würde auf keinen Fall detailliertere Angaben machen, denn das könnte unter Umständen später gegen den AG verwendet werden.

b) Die Krankschreibung darf keinen Einfluss auf das Zwischen- oder Schlusszeugnis haben. Nur eine langandauernde Arbeitsunfähigkeit darf i...

Roy L.
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