Wiedereintritt in die Firma?
Ich habe zwei Fragen. Was ist die Empfehlung bei Wiedereintritten bezüglich der Personaldossier. Holt man das “alte” komplett wieder aus dem Archiv oder bleibt das Geschichte? Macht man da allenfalls einen Unterschied zwischen länger dauernden oder kürzeren Unterbrüchen in der Firma?
Und die zweite Frage: Gibt es gesetzliche Vorgaben wie in solchen Fällen mit Dienstjahren und Probezeit umzugehend ist? Auch hier kurze und lange Unterbrüche. Vielen Dank.
1 Antwort
Nur jene Daten, die gesetzlich aufzubewahren sind (z.B. Lohnabrechnungen, AHV-/BVG-Daten, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis etc.), dürfen vorübergehend behalten werden (vgl. Art. 6 DSG). Somit gibt es kein altes Personaldossier mehr, das man komplett hervorholen könnte. Wenn die aus gesetzlichen Gründen aufbewahrten Dokumente für das neue Arbeitsverhältnis relevant sind, kann man sie ins neue Dossier übernehmen, sonst nicht.
Die Unterscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis neu eingegangen wurde oder ob das alte faktisch fortgesetzt wurde, hängt von verschiedenen Aspekten ab: Ein kurzer zeitlicher Unterbruch, gleicher Vertragsinhalt (z.B. gleiche Funktion in gleicher Abteilung), so geäusserter Parteiwille, lückenlose Anmeldung bei Sozialversicherungen etc. deuten auf eine faktische Fortsetzung hin.
Die Berechnung des Dienstalters beginnt bei einem neuen Arbeitsverhältnis wieder von vorne, ausser, es wäre etwas anderes vereinbart. Dies ist relevant für alle gesetzlichen diensta...