Wochenaufenthalter im Quellensteuer und Homeoffice?
Ich habe eine Frage zu unserem Mitarbeiter welcher seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland und wöchentlich nach Hause geht. Was muss ich bei Quellensteuer beachten wenn er von Deutschland aus im Homeoffice arbeiten würde? Ich weiss das er einen Reisekalender führen muss aber wenn er einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeiten würde, wäre er dann in Deutschland steuerpflichtig?
Ich danke schon im Voraus für Feedback.
2 Antworten
Hallo,
Mitarbeitende (Grenzgänger) mit Wohnsitz im Ausland dürfen grundsätzlich maximal 25% ihrer Arbeit physisch im Home-Office ausserhalb der Schweiz ausführen, um nicht im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig zu werden. Das besagt die Bestimmung zwischen der Schweiz und der EU (Art. 13 der Verordnung Nr. 883/2004), welche auf die Schweiz sowie die Staaten der EU und der EFTA anwendbar ist.
Während...
Guten Abend,
Die 25%-Regelung ist lediglich auf die Unterstellung der Sozialversicherung anzuwenden, nicht auf die Steuerpflicht. Aufgrund des Wohnsitzes (Lebensmittelpunkt) ist der Mitarbeiter sowieso auf sein weltweites Einkommen in Deutschland steuerpflichtig. Aufgrund des DBAs kann ein Grenzgänger die in der Schweiz bezahlten Steuern von der Summe der geschuldeten Steuern in Deutschland abziehen.
Bei einem Grenzgänger, der 1 Tag pro Woche im Homeoffice ar...