12. Juli 2024

Zuwendung bei dem 25. Betriebsjubiläum ?

Liebe Community

Wir stehen kurz vor dem 25. Betriebsjubiläum und fragen uns nun, wie das genau mit dieser Zuwendung ist, die ja ausnahmsweise nicht zum massgebenden Lohn zählt.

Die höhe der Zuwendung sollte ja in Abhängigkeit von der Höhe des Lohnes und des Dienstalters bestimmt werden.

Heisst das nun, dass wir als AG bestimmen können ob MA A 50% seines Lohnes erhält und MA B 100% oder gilt hierbei für alle der gleiche Prozentsatz? Wie seht ihr das?

Vielen Dank!

1 Antwort

Gemäss Art. 8 lit. c AHVV gehören u.a. Zuwendungen bei Firmenjubiläen nicht zum massgebenden Lohn. Die WML (Rz 2155) präzisiert wie folgt: “Als solche gelten nur Zuwendungen, die den Arbeitnehmenden zur Feier des langjährigen Bestehens des Unternehmens – frühestens 25 Jahre nach der Gründung und später in Abständen von mindestens 25 Jahren – ausgerichtet werden, das übliche Mass nicht übersteigen und grundsätzlich allen Arbeitnehmenden gewährt werden.”

Was ist nun “das übliche Mass”? Dieses sei “im Einzelfall in Abhängigkeit von der Höhe des Lohnes und des Dienstalters zu bestimmen” (WML Rz 2155).
Auch das Bundesgericht bekundet etwas Mühe, sich festzulegen (BGE 111 V 77), was das übliche Mass ist.
Klar - und für alle Betroffenen verständlich und akzeptabel - ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. “Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass ein Arbeitnehmer, der während einer grösseren Anzahl von Jahren einer Firma die Treue gehalten hat, in der Regel auch mehr zu deren Gedeihen und Weiterbestand beigetragen hat als einer, welcher der Firma erst seit kurzem angehört.” (BGE 111 V 77 E.3b).

Bezüglich der Lohnhöhe ist m.E. Folgendes zu beachten: Folgt man der bundesgerichtlich...

Ronald B.
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