30. April 2020
Anrecht auf Überzeit während KAE?
- Gemäss Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit für Mitarbeiter im Verkauf und Kundendienst nicht erfasst. Zuschläge für Überzeitarbeit gem. OR321c sind ausgeschlossen.
- Mit der Anmeldung zur KAE führten wir für die Zeit während KAE Stempeln für alle ein. Damit gewährleisten wir den Zeitnachweis um eine mögliche KAE Periode abzurechnen
- Hat ein betroffener Mitarbeiter nun Anrecht auf Überzeit/ Überstundengutschrift während dieser Zeit? Es gibt Mitarbeiter welche nicht KAE wurden (somit gleich weiter arbeiteten wie bisher) und einmal gibt es Mitarbeiter, welche in einen gewissen Prozentsatz KAE fielen.
2 Antworten
Die vertragliche Grundlage ist m.E. nicht von der Thematik KAE betroffen. Wenn der Arbeitsvertrag regelt, dass Zuschläge ausgeschlossen sind, bleibt dies auch in Zeiten von KAE bestehen.
Obwohl argumentie...
Bzgl. Berechnung der KAE, bzw. letzter Punkt Deiner Aufzählung, dass "Mitarbeiter nicht KAE wurden,...Mitarbeiter in einen gewissen Prozentsatz KAE fielen" - anbei ein Link zu einem hilfreichen Beitrag ...