12. Juni 2024

Arbeitszeit ?

Eine Schwangere darf ja nicht mehr als die neun Stunden pro Tag arbeiten. Darf man aber die Schwangere Person für einen zusätzlichen Samstag aufbieten?

Zudem würde ich auch noch gerne wissen wieviel mal man Mitarbeiter für Samstag-Arbeit aufbieten darf? (Gegebene Arbeitszeit 41 Std Woche Mo-Fr.)

Danke für Rückmeldung.

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Bei der Beschäftigung von Schwangeren sind die Regelungen bezüglich Gesundheitsschutz bei Mutterschaft (Art. 35 ff. ArG, Art. 60 ff. ArGV1) einzuhalten. Gemäss Art. 60 Abs. 1 ArGV1 dürfen nicht nur die 9 Stunden täglich nicht überschritten werden, sondern auch nicht “die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit”. Schwangere dürfen somit keine Überstunden leisten. Wurde vereinbart, dass samstags frei ist, dann gilt das, und ein Aufbieten von Schwangeren an eine...

Ronald B.
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