27. Juni 2024

Kommunikation bei sexueller Belästigung?

Aktuell wurde ein MA von der Polizei in Gewahrsam genommen aufgrund einer Anzeige einer Mitarbeiterin bezüglich sexueller Belästigung ausserhalb der Büroräumlichkeiten. Andere Mitarbeiter werden aufgrund Zeugenaussagen zurzeit von der Polizei befragt, da diese zu diesem Zeitpunkt anwesend waren. Nun ist die Frage wie wir dies gegenüber den MA kommunizieren und ob genannt werden darf, dass der MA zurzeit im Gefängnis ist aufgrund dieser Anzeige.

1 Antwort

Der Arbeitgeber hat neutral zu bleiben und seine Fürsorgepflicht (Art. 328 OR) wahrzunehmen, und zwar gegenüber allen seinen Arbeitnehmern.

Eine Bearbeitung der Daten (z.B. Kommunikation) muss den Grundsätzen des Datenschutzes genügen, bspw. verhältnismässig sein (Art. 6 Abs. 2 DSG), insbesondere, wenn es sich wie bei Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen um besonders schützenswerte Daten handelt (Art. 5 lit. c Z...

Ronald B.
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