05. Juli 2024

Rückerstattung Lohn zu gesetzlicher EO-Entschädigung ?

Während der Rekrutenschule wurde unserem Mitarbeiter der volle Lohn ausbezahlt. In einer Zusatzvereinbarung wurde festgehalten, dass sich der Mitarbeiter im Gegenzug nach der Rekrutenschule für ein weiteres Jahr an die Firma bindet. Tritt er jedoch vorzeitig aus, muss er die Differenz zur gesetzlichen EO-Entschädigung anteilsmässig zurückzahlen. Der Mitarbeitende hat nun gekündigt. Wie muss die Rückzahlung korrekt erfolgen? Muss sie über die Lohnabrechnung erfolgen?

1 Antwort

Wenn die Versicherungsleistungen (EO) mindestens vier Fünftel des Lohnes decken, entfällt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324b Abs. 1 OR). Sind die Versicherungsleistungen geringer, so hat der Arbeitgeber die Differenz zwischen diesen und vier Fünfteln des Lohnes zu entrichten (Art. 324b Abs. 2 OR).
Ja klar muss die Rückzahlung über die Lohnabrechnung erfolgen. Es soll ja der Lohn (rückwirkend) gekürzt werd...

Ronald B.
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