13. September 2024

Vaterschaftsurlaub: Abgabe Geschäftsfahrzeug - Aufrechnung Lohnzuschlag für Privatanteil?

Hallo zusammen

Wir haben einen Mitarbeiter, welcher während seinem Vaterschaftsurlaub das Geschäftsfahrzeug nicht zur Verfügung haben wird. Normalerweise darf er dies auch privat nutzen. Sind wir nun verpflichtet, ihm für diese Zeit einen Lohnzuschlag im Rahmen des Betrages der “Aufrechnung Geschäftsfahrzeug” in der Lohnabrechnung zu zahlen (0.9% des Fahrzeugwertes)?

2 Antworten

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Während des Vaterschaftsurlaubes (Art. 329g OR) besteht keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Vielmehr gelten die Bestimmungen des EOG (Art. 16l EOG). Naturalleistungen sind im Taggeld enthalten (Art. 11 Abs. 1 EOG i.V.m Art. 5 Abs. 2 AHVG).

Würde eine Lohnfortzah­lungspflicht gelten, würde der Arbeitgeber in der Regel das Geschäftsauto nicht zurückverlangen können, ohne dass dafür eine Entschädigung geschuldet ...

Ronald B.
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Ich gehe hier einen ganz anderen Weg....

Vaterschaftsurlaub ist nur zwei Wochen. Ich kann nicht erkennen, wo der Nutzen der Firma ist, wenn sie ein Geschäftswagen für zwei Wochen rumstehen hat. Auch gehe ich davon aus, dass der Geschäftswagen während den normalen Ferien nicht einbehalten wird. Der “Vater” aber ist wohl gerade in dieser Zeit auf ein Fahrzeug angewiesen.

Wie weit würdet ihr gehen, wenn der Vater den Urlaub tageweise bezieht.

Grundsätzlich aber sollten längere Abwesenheiten per Reglement geklärt sein. ...

Peter Z.
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