23. September 2024

Weisungen vs Reglement?

Wir möchten unser Personalreglement überarbeiten. Mir stellt sich nun die Frage, was wir alles in Weisungen packen könnten, um ein einfacheres Vorgehen bei allfälligen Änderungen durchführen zu können. Ich bin sicher, dass ich mal in der Ausbildung hatte, was genau in eine Weisung darf, was aber nicht. Dennoch finde ich gerade nichts aussagekräftiges darüber. Kann mir jemand darauf vielleicht antworten? Sprich, wir möchten das Reglement so schlank wie möglich halten, dafür umso mehr in Weisungen packen. Danke schon mal.

2 Antworten

Mit Weisungen wird der Inhalt des Arbeitsvertrags konkretisiert. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer an, wie (z.B. bestimmte Vorgehensweise), wann (z.B. Anordnung zur Leistung von Überstunden), wo (z.B. Arbeitsplatz wird zugewiesen) etc. er die Arbeit zu erfüllen hat.
Normalerweise sind Weisungen einseitig (Art. 321d Abs. 1 OR); der Arbeitnehmer hat sie zu befolgen (Art. 321d Abs. 2 OR).
Man kann solche Anordnungen auch in ein Reglement schreiben, was dann aber dazu führt, dass sie Vertragsbestandteil werden können, also vom Einverständnis beider Parteien ab...

Ronald B.
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Roland hat den rechtlichen Teil schon beleuchtet.

Aus der Praxis folgende Hinweise.

Es gibt kaskadierende Abfolge von Regeln, welche anzuwenden sind und die jeweils höchste Stelle kann nicht durch untergeordnete Angaben aufgehoben werden. (wie immer mit Ausnahmen)

Es gibt Gesetze, Reglemente, Merkblätter, Handbücher, Arbeitsanweisungen, usw.

In ein Personalreglement nehme ich alles auf, was für die Mehrheit gelten soll und ich vertraglich absichern will. Teilweise erkläre ich Gesetze (nehme diese aber nicht 1:1 ins Reglement auf, also keine Abschreibeübungen) in der Handhabung in Firma (z.B. Sonntagsarbeit muss 10 Tage vorher beim HR angemeldet werden), weil die Gesetze selber nicht so detailliert sind. (Für Sonntagsarbeit muss eine Bewilligung vorliegen. Mehr gibt das Ges...

Peter Z.
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