19. April 2024

1. Mai Kanton Solothurn Nachmitttag frei wie sieht es aus wenn Arbeitseinsatz wo anders ist?

Hallo zusammen

Der Arbeitgeber liegt im Kanton Solothurn. Jedoch muss ein Mitarbeiter den 1. Mai im Kanton Wallis für einen Kunden arbeiten. Nun verlangt der Mitarbeiter für den halben Tag 50 % Zuschlag ist das rechtsgültig? Kann man da nicht 1:1 vergüten da er ja nicht in diesem Kanton arbeitet? Wo steht das im OR?

1 Antwort

Im OR steht nichts über Feiertage. Feiertage sind in der Bundesverfassung (1. August, Art. 110 Abs. 3 BV) und im Arbeitsgesetz (Art. 20a ArG) geregelt sowie in den kantonalen und allenfalls kommunalen Ruhetagsgesetzen.

Der Kanton Solothurn weist die Eigenart eines halben den Sonntagen gleichgestellten Feiertags auf; im Kanton Solothurn gelten am 1. Mai ab 12:00 die arbeitsgesetzlichen Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit (Art. 18 ff. ArG).

Zwar ist der 1. Mai im Kanton Wallis kein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag, aber der Arbeitnehmer wird wohl einen Teil seines Arbeitstages im Kanton Solothurn verbringen, da er wahrscheinlich von dort aus ins Wallis fährt und wieder zurück. “Ist die Arbeit ausserhalb des Arbeitsortes zu leisten, an dem der Arbeitnehmer normalerweise seine Arbeit verrichtet, und fällt dadurch...

Ronald B.
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