15. März 2024

Karenztag GAV Schreinergewerbe - Abzug bei unfreiwilliger Krankheitsabsenz?

Im GAV Schreinergewerbe gilt der erste Krankheitstag als unbezahlt.

Wenn Mitarbeitende krank zu Arbeit kommen, haben wir bei uns die Regelung, dass Vorgesetzte sie nach Hause schicken können, da wir verhindern wollen, dass andere Mitarbeitende angesteckt werden.

Wie können wir dies mit dem Karenztag handhaben? Darf ein Karenztag geltend gemacht werden? Muss der Lohn weiterhin bezahlt werden? Muss der Vorgesetzte den Mitarbeiter zum Arzt schicken? Wie ist die gängige Praxis?

2 Antworten

Ich denke das viele Vorgesetzte keine Ärzte sind, aber doch unterscheiden können ob eine Person Krank oder Gesund ist.

Ich fand den Text weiter unten und finde den passend, weil er auch die Risiken aufzeigt, wenn eine erkrankte Person arbeitet. (nicht nur ansteckung, sonder was wen Schreiner an der Kreissäge, Maschinenführer, Lastwagenchauffeur, Controller der einen Fehler nicht sieht, weil krank.)

Ich denke, wenn genügend Anzeichen für eine Krankheit vorliegen, der Chef den MA zu seinem Hausarzt schickt. Weigert er sich, so ist es der Vertrauensarzt, welcher dann für den AG Kostenpflicht ist. Ob man diese Kosten dem MA weiterbelasten kann, wenn er denn tatsächlich Krank ist... wäre wo...

Peter Z.
0 Bewertungen

Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsdienste anbietet und der Arbeitgeber ablehnt, dann gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug (Art. 324 OR). Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nach Hause schicken (Freistellung) - der volle Lohn muss aber bezahlt werden.

Eine Krankentaggeldlösung mit (maximal 3) Karenztagen ist möglich (Art. 324a Abs. 4 OR). Diese kommt aber erst zum Tragen, wenn tatsächlich eine Arbeitsverhinderung infolge Krankheit vorliegt. Vorgesetzte im Schreinergewerbe sind im Normalfall keine Ärzte. Wer behauptet, krank zu sein, m...

Ronald B.
1 Bewertung

Schließen