03. November 2023

Mehrarbeit bei Teilarbeitsunfähigkeit?

Eine Mitarbeiterin ist aus psychischen Gründen krankgeschrieben. Nach dreimonatiger Absenz erfolgt nun die Wiedereingliederung mit schrittweiser Erhöhung des Arbeitspensums - zuerst 20%, jetzt 30%. Die Mitarbeiterin hat während dieser Zeit einige Stunden mehr gearbeitet, als die Sollzeit bei 20% bzw. 30%.
Gelten diese Stunden nun als Überstunden? Oder wie geht ihr da vor?
Besten Dank für euer Antworten.
Grüsse

3 Antworten

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Es ist ja so, dass ein MA ggfls. selber entscheiden kann, ob er mehr oder weniger arbeiten kann. Ich empfehle hier immer mit dem Arzt reden zu lassen, so dass er ein Zeugnis ausstellt, welches die Variabilität zulässt. “Der Mitarbeitenden kann im Rahmen von 30 - 60% arbeiten”. Oder so ähnlich.

Man muss dann am Ende des Monats mit der Versicherung regeln, was sie bez...

Peter Z.
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Dies sind immer schwierige Themen. Ich achte sehr darauf, dass das Pensum im gleichen Monat oder so rasch wie möglich wieder ausgeglichen wird oder eben gar nicht entsteht. Wie bereits von Roland Biefer erwähnt, gilt das Arztzeugnis und Bescheinigt die prozentuale Arbeitsfäh...

Lisa R.
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Überstunden entstehen dann, wenn die vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird (Art. 321c Abs. 1 OR). Dies kann bspw. eine Wochen-, eine Monats- oder eine Jahresarbeitszeit sein.
Normalerweise bleibt das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum (z.B. 100 %) bei einer Erkrankung bestehen. Umfasst die Arbeitsunfähigkeit nicht das volle Pensum, sondern z.B. nur 70 %, muss der Arbeitnehmer die restlichen 30 % arbeiten. Arbeitet er mehr als die 30 %, entstehen nicht Überstunden, sondern zeigt er damit, dass seine Arbeitsunfähigkeit, trotz Attest,...

Ronald B.
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