Muss eine Tageslichtpause gestempelt werden?
1 Antwort
“Räume ohne natürliche Beleuchtung dürfen nur dann als Arbeitsräume benützt werden, wenn durch besondere bauliche oder organisatorische Massnahmen sichergestellt ist, dass den Anforderungen des Gesundheitsschutzes insgesamt Genüge getan ist.” (Art. 15 Abs. 3 ArGV3).
Sind bauliche oder organisatorische Massnahmen (Details hier: https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz...