Privatabzug von Geschäftsauto - muss dies in die AHV Basis eingerechnet werden?
Wir haben einen Mitarbeiter, der beanstandet, dass wir die PKW Aufrechnung von 0.9% mit dem Privatabzug von 150 CHF verrechnen und nur die Differenz in die AHV Basis nehmen. Können Sie uns sagen, ob wir nur die Differenz in die AHV Basis nehmen sollen oder die ganze Aufrechnung von 0.9%? Falls Sie ein rechtliches Dokument dazu hätten, dass die Sachlage definitiv klärt, wären wir froh, wenn Sie dieses mit uns teilen. Danke vielmals.
1 Antwort
Der errechnete Privatanteil (z.B. 300.00) wird separat in der Lohnabrechnung ausgewiesen und zum Total-Bruttolohn hinzugerechnet. Davon werden AHV, ALV und UVG/NBU abgez...