Tägliche Arbeitszeit
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche für das Büropersonal. Wie sieht es aus mit der täglichen Höchstarbeitszeit, darf diese nun nicht höher sein als 9 Stunden? Wie sieht es aus wenn das Personal zum Biespiel 70% arbeitet?
1 Antwort
“Die Tages- und Abendarbeit des einzelnen Arbeitnehmers muss mit Einschluss der Pausen und der Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen.” (Art. 10 Abs. 3 ArG).
Die Dauer der Pausen sind in Art. 15 ArG geregelt. Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen (Art. 18 Abs. 2 ArGV1).
Somit ist eine effektive tägliche Arbeitszeit von 12.5 Stunden legal:
Da 12.5 > 9 muss 1 Std Pause (Art. 15 Abs. 1 lit. c ArG) gewährt werden, und zwar bereits nach ungefähr 4.5 Std (Mitte der ersten 9 Stunden Arbeitszeit). Es verbleiben noch 8 Std effektiver Arbeitszeit (12.5 - 4.5). Beträgt die restl...