04. März 2025

Arbeiten während einem unbezahlten Urlaub?

Ein Mitarbeiter ist seit 10 Jahren bei uns tätig (erste Stelle nach Studium). Nun möchte er einmal etwas ganz anderes sehen/machen, ohne aber zu kündigen und hat angefragt, ob er während einem unbezahlten Urlaub z.B. ein Praktikum in einer Kita machen oder auf einer Alp mitarbeiten kann (dafür würde er wohl jeweils eine kleine Entschädigung erhalten). Wir möchten ihm dies eigentlich gerne gewähren. Ist das rechtlich aber zulässig? Und was müssen wir allenfalls noch beachten?

1 Antwort

Ja, das ist problemlos möglich. Da er etwas “ganz anderes” machen möchte, wird er nicht konkurrenzierend tätig sein (Art. 321a Abs. 3 OR), und beim ubU geht es ja nicht um Erholung wie bei Ferien, somit darf er auch arbeiten.

Die Gefahr besteht, dass ihm das Neue so gut gefällt, dass er ab...

Ronald B.
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