09. September 2024

Arbeitszeugnis: Muss/darf eine längere Krankheit am Ende des AV im Zeugnis erwähnt werden?

Ein Mitarbeiter (Bürojob) ist seit seit 4 Monaten krankgeschrieben (Burnout) und hat nun selbst gekündigt. Der Mitarbeiter war rund 8 Jahre im Unternehmen tätig. Muss der AG nun diese Krankheit resp. längere Abwesenheit im Arbeitszeugnis bei Austritt erwähnen?

2 Antworten

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.

Das Überschreiten einer Verhältniszahl “Dauer der Absenz gemessen an der Dauer des Anstellungsverhältnis” reicht nicht; auch scheint es in der Rechtsprechung keine solche fixe Verhältniszahl zu geben - weil es eben auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Bsp. eines Umstandes: Wenn der Arbeitnehmer während der 8 Jahre Anstellungszeit immer ungefähr die gleiche Tätigkeit ausgeübt hat, dann sind 4 Monate Absenz sicher zu kurz, um erwähnt zu werden. Wenn er aber seit relativ kurzem eine neue Tätigkeit ausübt, bei der er mit fortschreitender Da...

Ronald B.
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Hierzu gibt es schon einige Antworten. Sieh im Cosmos.

Kurzfassung:

Ist die Krankheit nicht berufsrelevant, so darf sie nicht erwähnt werden. Wenn aber ein Bäcker wegen einer Mehlallergie nicht mehr arbeiten kann, so gehört sie wohl in ein Zeugnis, um künftige Arbeitgeber zu informieren.

Also ein Zeugnis über die 8 Jahre aus...

Peter Z.
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