17. August 2024

Arztbesuch und Therapien während Arbeitszeit bei einer Teilzeitmitarbeiterin?

Hallo zusammen

Ich habe eine Teilzeitmitarbeiterin (80%), welche regelmässig (1 x Monat) ihre Infusionen wegen Ihrer Krankheit erhält. Der Ausfall dauert in der Regel 4 Stunden - manchmal hat sie Nachwehen und fällt den ganzen Tag aus.

Gemäss Reglement werden bei uns Arztbesuche/Therapien nicht bezahlt. Auch der GAV Swissmem besagt, dass Kurzabsenzen vor- oder nachzuholen sind.

Weiter bin ich der Ansicht, dass eine Teilzeit-Mitarbeiterin ihre Therapien auf den freien Tag legen könnte, resp. den freien Tag an ihre Therapien anpassen könnte.

Ich habe andere Mitarbeitende, welche Vollzeit arbeiten und regelmässig zur Physio/Ergo und zum MRI müssen, welche diese Zeiten nicht als Krankheit abrechnen. M.E. müsste die Teilzeitmitarbeiterin dies genauso machen.

Wie beurteilt ihr diese Situation?

Tausend Dank für eure Einschätzung.

1 Antwort

Es muss, wie so häufig, unterschieden werden:
1) Zeitpunkt des Arztbesuchs: innerhalb oder ausserhalb der Arbeitszeit?
2) Falls innerhalb der Arbeitszeit: bezahlt oder unbezahlt?

1) Je tiefer der Beschäftigungsgrad des betroffenen Arbeitnehmers und je flexibler das Arbeitszeitmodell (z.B. Gleitzeit), desto eher ist es möglich, einen Arztbesuch in die Freizeit zu legen. Sofern der Arztbesuch aufschiebbar ist (kein Notfall) und sofern die Möglichkeit des Arztbesuches in der Freizeit besteht (Praxisöffnungszeiten Arzt; andere nicht verschiebbare/reorganisierbare Verpflichtungen des Arbeitsnehmers, wie z.B. Schulbesuch), ist der Arztbesuch in die Freizeit zu legen.

2) Kann der Arztbesuch in der Freizeit stattfinden, ist das...

Ronald B.
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