Dienstalterferienguthaben prt berechnen bei unterjährigem Austritt?
Meiner Meinung nach ist ein Dienstalter-Ferienguthaben bei unterjährigem Austritt nicht pro rata temporis zur rechnen, weil es ein über die Jahre kumulierter Anspruch ist und sich von daher von einem jeweils neu pro Jahr berechneten Basisguthaben unterscheidet. Stimmt das? Wahrscheinlich ist das “nur” abhängig vom jeweiligen Personalreglement und so gesehen Ansichtssache und nicht OR-Thematik, oder irre ich mich da?
3 Antworten
Heisst es bspw. im Reglement “ab vollendetem 20. Dienstjahr: 6 Wochen Ferien” und tritt der Arbeitnehmer im 20. Dienstjahr aus, dann hat er das 20. Dienstjahr noch nicht vollendet und somit noch keinen Anspruch auf die 6 Wochen erworben. Der Fokus liegt auf der Vollendung des 20. Dienstjahres.
Heisst es aber bspw. im Reglement “im Kalenderjahr, in dem das 20. Dienstjahr vollendet wird: 6 Wochen Ferien” und tritt der Arbeitnehmer im 20. Dienstjahr aus, dann hat er das 20. Dienstjahr zwar noch nicht vol...
Wenn nun jemand für 5 Jahre treuer Arbeit eine Woche Ferien bekommt und zwar am Tage in dem er die 5 Jahre erfüllt, so sind diesen nicht pro Rata zu berechnen, wenn er denn nachher unterjährig...
Unsere Regelung ist speziell: "Der Ferienanspruch der Mitarbeitenden erhöht sich ab dem vollendeten 5. Dienstaltersjahr um jährlich 0.3 Ferientage, wobei der Saldo der Dienstaltersferien jeweils auf halbe oder ganze Tage ab- oder aufgerundet wird. Der maximale Ferienanspruch für D...