G permit
Hello, I would have a question regarding G permit, social security and taxation. If the employee has to maximum work 40% from the neighbour country and 60% from Switzerland, does the business trips to other country count in that 40% and if so how is that calculated? Would that affect the social security and taxation or PE status? Thank you so much in advance for the answer.
1 solution
Das Thema ist sehr komplex und hängt auch vom Land ab.
Grundsätzlich:
Geschäftsreisen ins Nachbarland zählen zu den 40 %, wenn dort tatsächlich gearbeitet wird. (Meeting, Besprechung, Projekttreffen..). Wenn es ein reiner Anreisetag ist, zählt es in der Regel nicht zu den 40 %.
Sozialversicherung: Der Mitarbeitende bleibt grundsätzlich in der Schweiz sozialversichert, solange er weniger als 25 % seiner Arbeitszeit im Ausland verbringt (A1-Bescheinigung erforderlich).
Besteuerung: Der Lohn wird in der Schweiz besteuert, wenn der Mitarbeitende weniger als 183 Tage im Ausland arbeitet (abhängig vom • Geschäftsreisen ins Nachbarland zählen zu den 40 %, wenn dort tatsächlich gearbeitet wird.
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