30. August 2024

Ist eine Verwarnung von vor 5 Jahren noch gültig?

Hallo zusammen

Wir haben eine Mitarbeitende, die regelmässig ihre Raucherpausen nicht stempelt und wirklich lange Toilettenpausen (20’ plus) macht. Sie wurde bereits im Jahr 2018 und 2019 schriftlich deswegen verwarnt. Auch wurde kommuniziert, dass ihr gekündigt wird, sollte sie sich weiterhin nicht an die Regel halten. Vor zwei Jahren folgte dann eine Verwarnung, da sie grundlos extrem viele Minusstunden angesammelt hatte.

Leider hat sich nicht viel getan und wir stehen wieder vor der gleichen Problematik. Aus diesem Grund möchten wir das Arbeitsverhältnis gerne auflösen. Findet ihr es braucht nochmals eine aktuelle Verwarnung, da die letzten ja schon ein paar Jahre her sind, oder würdet ihr direkt die Kündigung aussprechen?

4 Antworten

Wir hatten mal einen anderen Fall aber auch betreffend Verwarnung. Mir wurde von einem Rechtsanwalt empfohlen ...

Jürg S.
1 Bewertung

Auch wenn wir in der Schweiz wie von Ronald Biefer beschrieben auch ohne nochmalige Verwarnung kündigen könnte...

Debora B.
0 Bewertungen

Ich würde auch nochmals verwarnen und in diese aber alle Verfehlungen reinnehmen. Dann drauf hinweisen, dass bei einem nächste Verstoss gegen Arbeits-/Verhaltenspflichten die Kündigung ausgesprochen wird. 5 Jahre ist viel zu lange her. In der Schweiz kannst du vergessen ordentlich einem MA zu künden ohne schriftliche Verwarnungen / Gesprächsnotizen oder Jahresgespräche, die Fehlverhalten dokumentieren und...

Miriam A.
2 Bewertungen

Schließen