04. Februar 2025

Krankheitstage in der Probezeit: Lohnanspruch?

Ein Arbeitsverhältnis wurde unbefristet abgeschlossen per 1. März, die Probezeit drei Monate. Nun muss sich der neue Mitarbeiter im Februar noch einer Operation unterziehen und startet erst am 14. März (Arztzeugnis vorhanden). Hat er Anspruch auf Lohn während dieser Zeit (1.-13. März)?

Wir haben eine KTG-Versicherung mit Wartefrist von drei Monaten, diese wird also (wenn Standard-Genesungsverlauf) nicht greifen.

Die vorherige Arbeitsstelle hat er gekündigt, also Ende der Lohnzahlung per 28.2.

2 Antworten

Bei einem unbefristeten Vertrag mit Kündigungsmöglichkeit auf einen Termin, der vor Ablauf der ersten drei Anstellungsmonate (Karenzfrist) liegt, beginnt die Lohnfortzahlungspflicht am ersten Tag des vierten Anstellungsmonats (Art. 324a Abs. 1 OR) - sofern (wie offenbar hier) vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist.

Mit der P...

Ronald B.
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Nun denn...

Er tritt die Stelle ja eigentlich nicht an und da wäre schon eine Änderung möglich, wenn man das Eintrittsdatum anpassen möchte.

Während der Probezeit - ohne entsprechende vertragliche Regelung - besteht keine Lohnfortzahlungspflicht. Somit müsstet ihr keinen Lohn bezahlen.

Auszug eines Berichtes:

Da dann grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sieben Tagen gilt, beginnt die...

Peter Z.
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