03. März 2025

Lohnfortzahlung während Kündigungsfristverlängerung

Ich habe ein bisschen eine spezielle Frage. Leider müssen wir unseren Betrieb schliessen und es wurde allen Mitarbeitern unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündet (Massenentlassung wurde berücksichtigt).

Nun haben die Kündigungsfristen begonnen und bereits am ersten Tag hatte ich jemanden der 2 Tage krank war (gekündigt per 31.05.25). Somit verlängert sich dessen Kündigungsfrist um 2 Tage (auf den 30.06.25). Alle Mitarbeitenden werden von April bis Mai freigestellt, damit sich alle (mit ein paar Ausnahmen) voll und ganz der Jobsuche widmen können. Der Betrieb wird definitiv Ende Mai geschlossen.

Wie gehe ich nun in diesem Fall vor. Muss ich den Lohn für den gesamten Juni bezahlen oder nur für die 2 Tage? Kann ich noch das Restguthaben von den Ferien verrechnen (wir hätten diese sonst ausbezahlt und lediglich 42 Stunden mit der Freistellung verrechnet)?

1 Antwort

Mir stellt sich die Frage, ob es im Juni noch eine rechtlich gültige Firma gibt, welche Lohn bezahlen kann. Das ist vom Verfahren abhängig.

Der Normalfall bei Kündigung ist so, dass du den ganzen Monat bezahlen musst, da die Kfrist sich bis zum normalen Kündigungsdatum (Ende Monat) verlängert.

Betreffen Ferien kommt es darauf an, was ihr abgemacht habt. BGU sagt, dass es Ve...

Peter Z.
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