08. April 2025

Schweizerin: Wohnort Frankreich/ Arbeit Schweiz Homeoffice

Mitarbeiterin (Schweizerin) in Schweizer Firma, in Homeoffice, möchte nach Frankreich auswandern. Habe die anderen Fragen gesehen, bin mir aber betreffend Homeoffice nicht sicher.

Geht das rechtlich trotzdem?

3 Antworten

Akzeptiert durch Author

Damit eine in Frankreich wohnhafte Mitarbeiterin in der Schweiz sozialversichert bleiben kann, muss sie mindestens 25 % ihrer gesamten Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben. Das bedeutet bei 100% Anstellung muss Sie 25% der Zeit in der Schweiz vor Ort sein. Halten Sie dies mit einem Einsatzplan fest.

Die 25% Regel gilt auch für Grenzgänger.

Werden diese 25% nicht erreicht, wird die Mitarbeiterin nach EU-Recht im Woh...

Stefanie A.
2 Bewertungen
Akzeptiert durch Author

Leider bin ich mit der Aussage von Stefanie nicht ganz einverstanden. Sorry, Stefanie.

Gerade mit Frankreich ist einiges im Umbruch und da gibt es neue Regelungen.

Die Mitarbeiterin wird Grenzgängerin und hat neu das Recht bis zu 40% in Frankreich Homeoffice zu haben, ohne das die Sozialversicherung nach Frankreich wechselt. Arbeitet sie mehr als die 40% in FR, so ist fertig mit AHV und PK in der Schweiz und alles geht nach FR.

Arbeitet sie mehr als 49.9% in FR, so wechselt auch die Steuerpflicht nach FR und die Arbeitstage müssen steuerlich ausgeschieden werden.

Wenn sie nicht nur Homeoffice macht, sondern auch noch Kundenbesuche ...

Peter Z.
1 Bewertung

Das Thema der Sozialversicherungsunterstellung und Telearbeit/Workation ist relativ komplex - gerade auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Regelungen.

Telearbeit:

für die Sozialversicherungen ist eine Telearbeit aus dem neuen Wohnstaat Frankreich im Umfang von 49,9% möglich - regelmässige Rückkehr an den Arbeitsort in der Schweiz ist dabei notwendig. Eine solche Regelung wäre praktisch dauerhaft möglich.

Achtung Steuern: das steuerliche Abkommen CH-FR sieht eine Steuerpflicht-Änderung ab einem Umfang von 40% Telearbeit bereits vor.

Entsendung aus persönlichen Gründen:

nebst der Telearbeit wurde per 01.07.2023 auch der Begriff der Entsendung aufgeweicht im Rahmen CH-EU;...

Stefan S.
0 Bewertungen

Schließen