04. April 2025

Teilzeit-Arbeitsunfähig Feiertage Berechnung Anwesenheit?

Hallo Zusammen

Wir haben eine Mitarbeiterin, die zu 50% von ihren 60% (25.2 h) Krank geschrieben ist. Dies bedeutet dass sie 12.6 Stunden pro Woche arbeiten darf. Nun stehen die Feiertage (Ostern) an....

Vorab ist zu erwähnen, dass wir unseren Teilzeitmitarbeitern grundsätzlich immer 9 Feiertage an Hand des vertraglichen Tagesarbeitspensums (in diesem Fall 5.04h) gutschreiben. D.h. der Feiertag wird auch dann vergütet, wenn sie am Freitag oder Montag normalerweise frei hat - da es trotzdem mal zu einem Einsatz kommen kann.

Bei “gesunden” Mitarbeitern ja kein Problem, aber wie wird dies nun für die Teilzeit-Arbeitsunfähige Mitarbeiterin berechnet? Wie viele Stunden pro Woche wird sie während den Feiertagen zur Arbeit aufgeboten?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Mithilfe.

2 Antworten

Schön, dass aus dem Arztzeugnis hervorgeht, dass 50 % von 60 % gemeint sind und nicht 50 % von 100 %. So klar ist das leider nicht immer.

Beispiel Woche mit Karfreitag (18.04.): Sie ...

Ronald B.
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Ich wurde und werde mit dieser Frage immer wieder konfrontiert.

Es gibt deren zwei Lösungen.

A: Lineare Arbeitszeit, das heisst sie arbeitet an jedem Tag gleich viel. (Sollstunden hier 5.04)

B: Sie hat eine vertragliche Arbeitszeit, so dass sie an drei festgelegten Tagen (hier Dienstag bis Donnerstag) jeweils 8.4 Std Sollzeit hat und bei Krankheit und Feiertagen diese 8.4 Std. auch so bekommt.

Würde nun aber heissen, dass sie für Karfreitag und Ostermontag nichts bekommt, d...

Peter Z.
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