12. September 2024

Unfall Stellenwechsel

Jemand wird am 01.10.24 in unserer Firma anfangen zu arbeiten, unbefristeter Vertrag. Letzte Woche hatte er einen Unfall beim Fußballspielen und ist für ca. 4 Wochen arbeitsunfähig. Ich würde gerne wissen, wie die Lohnfortzahlung in diesem Fall gehandhabt wird. Da sich der Unfall ereignete, als er noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, wird dessen Unfallversicherung die Lohnfortzahlung übernehmen. Sollte er am 01.10. immer noch nicht arbeitsfähig sein, wird unsere Versicherung sein Fall in dieser Situation nicht akzeptieren und wir müssten sein Gehalt weiterzahlen. Da er aber einen unbefristeten Vertrag unterschrieben hat, würde die 3-monatige Karenzzeit gelten und somit wäre der neuen Arbeitgeber nicht zur Lohnforzahlung verpflichtet. Ich würde gerne wissen, ob meine Überlegungen richtig sind. Ich danke Ihnen für Ihre Meinung.

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Die Unfallversicherung des alten Arbeitgebers muss, trotz Arbeitgeberwechsel, alles bezahlen (Art. 77 Abs. 2 UVG), auch den Lohnausfall beim neuen Arbeitgeber, aber nur in der Höhe des alten Lohns. Verdient er beim neuen Arbeitgeber mehr (höherer Lohn und...

Ronald B.
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Na ja, während der Probezeit besteht keine Lohnfortzahlungspflicht, es sei denn man hat etwas anderes schriftlich geregelt, oder ein GAV sieht das vor.

Auszug aus einem Artikel:

Da dann grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sieben Tagen gilt, beginnt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR erst am ersten Tag des vierten Anstellungsmonats. Vertraglich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings eine abweichende beziehungsweise eine für den Arbeitnehmer günstigere Vereinbarung treffen.

Ende Artikel

Somit wären folgende Möglichkeiten v...

Peter Z.
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